Familienpflege
Perspektiven für erkrankte Mütter
Es kann immer Situationen geben, in denen die Mutter ihre Kinder nicht mehr betreuen kann. Für diese Fälle, zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt der Mutter, gibt es heute oft nicht mehr die Strukturen, dass etwa Großeltern, Verwandte oder Nachbarn die Betreuung der Kinder übernehmen können. Deshalb entschloss sich der Caritasverband hier die Familien mit der Familienpflege zu unterstützen. Der Einsatz der Familienpflegerin ist in vielen Situationen möglich, sofern in der Familie ein Kind unter 12 Jahren lebt oder ein Familienmitglied behindert ist.
Ist ein Einsatz möglich?
Einsatzgründe sind unter anderem:
- akute oder chronische Erkrankung der Mutter / des Vaters
- Risikoschwangerschaft
- ambulante oder stationäre Entbindung
- Suchterkrankung eines Elternteils
- Tod eines Elternteils
- besondere Belastung der Mutter / des Vaters in Familien mit pflegebedürftigen oder behinderten Familienmitgliedern
- besondere Belastungen der Eltern in Erziehungsfragen und der Haushaltsführung oder auch in anderen außergewöhnlichen Problemsituationen
Die Familienpflegerin unterstützt oder vertritt die Mutter bei der Weiterführung des Haushalts und hilft den Familienalltag aufrecht zu erhalten. Sie beschäftigt sich mit den Kindern, reagiert auf ihre Bedürfnisse und hilft bei den Hausaufgaben. Ebenso übernimmt sie die häusliche Pflege bei kranken oder behinderten Familienangehörigen.
Der Einsatz einer Familienpflegerin wird in der Regel von Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Sozial- und Jugendämtern übernommen.
Das finanzielle Engagement des kirchlichen Trägers und der öffentlichen Zuschussgeber macht das Angebot der Familienpflegerin möglich.




